Wer braucht eine rechtliche Betreuung

Die persönlichen und zeitlichen Belastungen in unserer Gesellschaft nehmen fast unaufhaltsam zu. Jeder möchte sein Leben leben, bestmöglich und selbstbestimmt. Jeder volljährige Mensch kann aber durch Erkrankung oder einen Unfall in die Situation geraten, in der er seine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann. Treffen kann so etwas Menschen in jedem Alter.

Ist eine Betreuung erforderlich, sieht das Gesetz die Hilfe durch einen rechtlichen Betreuer vor. Ursachen dafür können das Vorliegen einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung sein:

  • Psychische Krankheit
    Zu den psychischen Krankheiten zählen alle körperlich nicht begründbaren seelischen Erkrankungen wie Neurosen oder Persönlichkeits­störungen sowie seelische Störungen, die als Folge von Erkrankungen (z.B. durch Hirnhaut­entzündungen) oder anderweitigen Hirnverletzungen entstanden sind. Gleiches gilt unter Umständen bei Abhängigkeits­erkrankungen (Sucht) mit entsprechendem Schweregrad.
  • Geistige Behinderung
    Geistige Behinderungen sind solche kognitiven Einschränkungen, die bereits angeboren oder während der Geburt sowie durch frühkindliche Hirnschädigung entstanden sind.
  • Seelische Behinderung
    Hierzu gehören bleibende psychische Beeinträchtigungen, die als Folge von psychischen Erkrankungen zu verstehen sind. Auch die Auswirkungen hirnorganischer Beeinträchtigungen, die insbesondere mit zunehmenden Alter häufiger vorkommen, wie z.B. Demenz zählen zu seelischen Behinderungen.
  • Körperliche Behinderung
    Eine körperliche Behinderung berechtigt nur dann zur Bestellung eines Betreuers, wenn sie die Fähigkeit zur Besorgung der eigenen Angelegenheiten wenigstens teilweise aufhebt oder wesentlich behindert. Dies kann insbesondere bei dauerhafter Bewegungsunfähigkeit oder bei Taubblindheit der Fall sein.