Rechtliche Betreuung ist ein Hilfsangebot

Eine rechtliche Betreuung unterstützt erwachsene Menschen, die nicht mehr selbst für sich sorgen können. Wenn sie aufgrund einer Krankheit, einer körperlichen oder psychischen Beeinträchtigung nicht oder nur noch teilweise in der Lage sind, ihre Angelegenheiten zu erledigen. Ziel ist es, die Voraussetzungen für eine weitgehend selbstbestimmte Lebensführung zu schaffen.

Dafür ermöglicht es das Betreuungsrecht, Hilfsbedürftigen eine Vertrauensperson zur Seite zu stellen, die in festgelegten Aufgabenkreisen Rechtshandlungen für diese vornehmen darf. Steht dafür im persönlichen Umfeld niemand zur Verfügung, kann vom Amtsgericht ein Berufsbetreuer bestellt werden.

Betreuer/in ist ein Beruf - und eine Einstellung, die Menschen in den Mittelpunkt stellt und die uns verbindet. Über Stationen in Verwaltungen, Unternehmen, Pflegeeinrichtungen und Betreuungs­vereinen haben wir uns in der Bürogemeinschaft Rechtliche Betreuer Leer zusammen­gefunden. Mit persönlichen Lebens- und langjährigen Berufserfahrungen, die neben verschiedenen Ausbildungen und Qualifikationen dazu beitragen, die Fülle unterschiedlicher Aufgaben im Sinne eines Betreuten zu leisten.